Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EXPODESIGNCARPET
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Persönlich, telefonisch oder schriftlich eingehende Aufträge gelten als erteilt.
Diese Aufträge sind für die EXPODESIGNCARPET verbindlich,
wenn sie durch eine schriftlich erfolgte Auftragsbestätigung angenommen
worden sind.
So gelten diese Bedingungen schon vor der Entgegennahme einer Ware oder
vor Ausführung einer Dienstleistung als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers oder Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
diese von der EXPODESIGNCARPET schriftlich bestätigt wur-
den.
§ 2 Preise
2.1
Soweit nicht anders angegeben, ist die EXPODESIGNCARPET
an die, in ihren Angeboten, festgelegten Preise bis sieben Tage nach deren
Erscheinen oder Bekanntgabe gebunden. Maßgebend sind jedoch die, in der
Auftragsbestätigung genannten, Preise, zuzüglich der jeweils geltenden ge-
setzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden
gesondert berechnet.
2.2
Die EXPODESIGNCARPET ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung
vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen eintreten, die der
Auftraggeber oder Käufer zu verantworten hat.
§ 3 Versand
3.1
Der Versand von Ware geschieht auf Rechnung und Gefahr des Auftragge-
bers. Mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch
mit Verlassen des Lagers gehen Gefahr und Kosten auf den Besteller / Auf-
traggeber über.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignis-
sen, die die Lieferung von Waren oder Ausführung einer Dienstleistung we-
sentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Liefe-
ranten der EXPODESIGNCARPET oder deren Unterlieferanten
eintreten - hat die EXPODESIGNCARPET diese auch bei ver-
bindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Proble-
me berechtigen die EXPODESIGNCARPET die Lieferung bzw.
Dienstleistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemesse-
nen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
einer Lieferung / Dienstleistung, ganz vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Gewährleistungsansprüche
5.1
Die EXPODESIGNCARPET gewährleistet, dass von ihr
vertriebene Produkte frei von Fabrikations- oder Materialmängeln sind. Insofern
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Diese beginnen mit dem Liefer-
datum bzw. dem Datum der Ausführung einer Dienstleistung. Werden inner-
halb der Gewährleistungszeit Betriebs- oder Wartungsanweisungen der EXPODESIGNCARPETE
nicht befolgt, Änderungen an Produkten der
EXPODESIGNCARPET eigenmächtig vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikatio-
nen entsprechen, entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Auftraggeber /
Käufer nicht eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, widerlegt.
Beanstandungen des gelieferten Messestandes oder Mietmessestandes, der
Möbel, des Materials und der Verlegedienstleistung sind der EXPODESIGNCARPET
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Möglichkeit, die Reklamation durch
Mitarbeiter der EXPODESIGNCARPET, oder von ihr beauftragter Personen,
begutachten zu lassen, muß bestätigt und eingeräumt werden. Der Auftraggeber ist
insoweit verpflichtet, die gelieferten Gegenstände nach Anlieferung unverzüglich auf
ihre Vollständigkeit, erkennbare Beschädigungen sonstige Verluste oder anderweitige
Schäden zuüberprüfen und diese der EXPODESIGNCARPET ohne schuldhafte Ver-
zögerung anzuzeigen. Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen in
Qualität, Farbe, Design, Gewicht oder Verarbeitung stellen keinen Reklamationsgrund dar.
§ 6 Zahlung und Zahlungsbedingungen
6.1
Der Rechnungsbetrag ist zum angegebenen Zahlungsziel fällig und muss
spätestens an diesem Tag auf einem unserer Konten eingegangen sein,
sonst ist eine Auftragsausführung nicht möglich.
Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den
Parteien.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung, zu-
züglich der darin unter Umständen enthaltenen Verzugszinsen, verrechnet.
Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der EXPODESIGNCARPET ist nur
mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen
möglich.
§ 7 Zahlungsverzug
7.1
Ein Zahlungsverzug liegt spätestens dann vor, wenn der im Rechnungsdatum
genannte Tag bzw. ein gesondert vereinbartes Nettoziel abgelaufen ist, ohne
das eine Zahlung erfolgte. Eine in Verzug setzende Mahnung ist daher nicht
erforderlich.
Nach Fälligkeit der Forderung ist die EXPODESIGNCARPET
berechtigt, Verzugszinsen mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zen-
tralbank, ausgehend vom jeweiligen Auftragsdatum an, geltend zu machen.
Des Weiteren ist die EXPODESIGNCARPET berechtigt, einen
20 prozentigen Schaden, ausgehend vom Nettogesamtpreis, als Verzugs-
schaden geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen ge-
ringeren dadurch entstandenen Schaden nach.
7.2
Vor der völligen Begleichung sämtlicher fälligen Rechnungen, einschließlich
Verzugszinsen, ist die EXPODESIGNCARPET in keiner Weise
zu weiteren Leistungen, auch aus eventuellen anderen Verträgen mit dem
Auftraggeber, verpflichtet.
7.3
Ergibt sich ein Zahlungsverzug bei terminlich vereinbarten Teilzahlungen,
werden in jedem Falle 100 % der in Rechnung gestellten Summe noch vor
der Lieferung von Material oder Ausführung einer Dienstleistung fällig.
7.4
Kann die Lieferung von Material oder die Ausführung von Dienstleistungen auf
Grund eines Zahlungsverzuges nicht ausgeführt werden, kommt dies einer
Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gleich und wird, entspre-
chend den Stornierungsbedingungen der EXPODESIGNCARPET abgerechnet (siehe § 10 dieser AGB).
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderun-
gen als Kontokorrent etc.), die der EXPODESIGNCARPET aus
jeglichem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen,
werden ihr Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen ihrer Wahl freigegeben
werden, soweit deren Wert die offenen Forderungen nachhaltig nicht um
mehr als 20 % übersteigen.
8.2
Die gelieferte Ware bleibt bis bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum
der EXPOREINHARDT GmbH. Der Auftraggeber ist berechtigt,
die im Eigentumsvorbehalt der EXPODESIGNCARPET stehen-
den Materialien und Gegenstände innerhalb des ordnungsgemäßen Ge-
schäftsverkehrs zu verarbeiten und zu nutzen, solange er nicht im Zahlungs-
verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von nicht bezahlten
Materialien und Gegenständen aus Lieferungen der EXPODESIGNCARPET
sind nicht zulässig. Die aus einem Weiterverkauf des geliefer-
ten Materials oder gelieferter Waren, oder sonstigem Rechtsgrund entstan-
denen Forderungen bzgl. des Eigentumvorbehaltes (einschließlich sämtlicher
Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber / Käufer sicherheits-
halber in vollem Umfang an die EXPODESIGNCARPET ab.
Die EXPODESIGNCARPET ihrerseits ermächtigt den Auftrag-
geber / Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in ihrem
Namen einzuziehen.
Bei Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt der EXPODESIGNCARPET
stehende Waren oder Materialien werden diese durch den Auftraggeber / Käufer
auf den entsprechenden Sachverhalt hingewiesen.
Auch ist in diesem Fall die EXPODESIGNCARPET unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers / Käufers - insbesondere Zahlungs-
verzug - ist die EXPODESIGNCARPET berechtigt, die von ihr gelieferten Waren oder
Materialien wieder zurückzunehmen oder gegebenenfalls eine Abtrennung der Heraus-
gabeansprüche des Auftraggebers / Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.
Wenn bis zum Termin der Messestand-Übergabe an den Auftraggebernicht der fällige
Zahlungseingang auf einem Konto der EXPODESIGNCARPET gutgeschrieben, oder
am Tag der Standübergabe in Barzahlung vollständig beglichen wird, ist die
EXPODESIGNCARPET berechtigt, den Stand sofort wieder abzubauen und Möbel sowie
Teppich noch vor Messebeginn zu entfernen. Schecks in jeglicher Form werden als
Zahlungsmittel nicht akzeptiert. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vor-
behaltsware durch die EXPODESIGNCARPET liegt - soweit nicht das Abzahlungs-
gesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§ 9 Rücktrittsrecht
9.1
Vorraussetzung für die Belieferung eines Auftraggebers / Käufers durch die
EXPODESIGNCARPET ist dessen zweifelsfreie Kreditwürdig-
keit. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwür-
digkeit des Auftraggebers / Käufers über die Höhe der Auftragssumme
zweifelhaft erscheinen lassen - insbesondere eine erhebliche Verschlechte-
rung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Räumungsverkauf,
Geschäftsaufgabe, Konkursantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
Scheck- oder Wechselproteste, Geschäftsauflösung und ähnliche Umstände,
oder wenn der Auftraggeber / Käufer Vorräte, Außenstände oder gekaufte
Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bereitstellt, fällige
Rechnungen trotz Mahnung nicht zahlt, zulässige Bankeinzugs- oder Last-
schriftaufträge nicht eingelöst werden oder eine Kreditversicherung des Auf-
traggebers / Käufers abgelehnt oder gekündigt wird - ist die EXPODESIGNCARPET
berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheiten zu
verlangen, oder vom Vetrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen gelten
ab diesem Zeitpunkt als unterbrochen.
§ 10 Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber / Käufer
10.1
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers / Käufers vom Auftrag, sind der
EXPODESIGNCARPET der dadurch entstandene Schaden, sowie alle, durch
die Bearbeitung des Auftrags bisher entstandenen, Kosten aus Arbeits- und
Verwaltungsaufwand, für diesen Auftrag georderten Materialien,Montage-,
Verlege- und Aufbauteams, sowie Bereitstellungs- und Planungskosten als
Stornierungskosten nach folgender Zeitstaffelung zu erstatten:
10.2
Tritt der Auftraggeber / Käufer 60 Tage vor Beginn der Messe oder Veranstal-
tung vom Auftrag zurück, müssen 30 % der Auftragssumme als Stornierungs-
kosten erstattet werden.
10.3
Tritt der Auftraggeber / Käufer 30 Tage vor Beginn der Messe oder Veranstal-
tung vom Auftrag zurück, müssen 60 % der Auftragssumme als Stornierungs-
kosten erstattet werden.
10.4
Tritt der Auftraggeber / Käufer 20 Tage vor Beginn der Messe oder Veranstal-
tung vom Auftrag zurück, müssen 90 % der Auftragssumme als Stornierungs-
kosten erstattet werden.
10.5
Tritt der Auftraggeber / Käufer 19 - 1 Tage vor Beginn der Messe oder Veran-
staltung vom Auftrag zurück, müssen 100 % der Auftragssumme als Stornie-
rungskosten erstattet werden.
10.6
Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.
10.7
Die Stornierungskosten werden lt. Staffelung mit dem Tag der Stornierung so-
fort fällig.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe-
ziehungen zwischen Auftraggeber / Käufer und der EXPODESIGNCARPET
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2
Soweit der Auftraggeber / Käufer Voll- oder Minderkaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, und / oder juristische Person des öffentlichen Rechts
ist, ist der Stammsitz der EXPODESIGNCARPET ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittel- oder unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten. EXPODESIGNCARPET hat jedoch das Recht, auch an einem
anderen Gerichtsstand, der in den gesetzlichen Vorschriften geregelt ist, zu klagen.
Dies gilt insbesondere für den Gerichtsstand der Messe sowie der besonderen
Gerichtsstände der Niederlassung. Unter mehreren denkbaren Gerichtsständen hat
die EXPOREINHARDT GmbH das ausschließliche Wahlrecht.
§ 12 Schlußbestimmungen
12.1
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder
im Rahmen sonstiger Vereinbahrungen, unwirksam sein oder werden, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
12.2
Es wird darauf hingewiesen, dass Daten der Auftraggeber / Käufer, die den
Geschäftsbeziehungen mit der EXPODESIGNCARPET zugrun-
de liegen oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgeset-
zes von der EXPOREINHARDT GmbH verwaltet und verarbeitet
werden.
12.3
Nebenabreden sind nichtig, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich gegen-
über dem Auftraggeber / Käufer bestätigt werden.
12.4
Bei Erteilung eines Auftrags an die EXPODESIGNCARPET erkennt der
Auftraggeber / Käufer deren AGB vollständig an.